zuletzt aktualisiert 16:22:39, 13.04.2024

Herbert Berthold Schwarz-Stiftung

Herbert Berthold Schwarz-Stiftung im Ruderklub am Wannsee

Über die Stiftung

Die „Herbert Berthold Schwarz-Stiftung im Ruderklub am Wannsee“ ist die Stiftung des RaW. 1988 durch eine großzügige Zuwendung des Unternehmers und RaW- Ehrenmitglieds  Berthold Schwarz gegründet, unterstützt sie seitdem den Rudersport und insbesondere den RaW. Initiiert wurde die Gründung dieser Stiftung durch das RaW-Ehrenmitglied Klaus Schüler und den RaW-Ehrenvorsitzenden Hans-Jürgen Sommer. Seine Zustiftung und die Vererbung seines gesamten Vermögens an die Stiftung, stärken deren Arbeit nennenswert.

Durch die Stiftung konnten in den vergangenen Jahren verschiedenste Projekte umgesetzt werden; dazu zählen mehrere Bootsanschaffungen, die Renovierung des Kraftraums und der Bootswerkstatt im RaW. Seit ihrer Gründung unterstützte die Stiftung den RaW mit über einen halben Million Euro. Zusätzlich finanziert die Stiftung die Sanierung des Daches des RaW-Klubhauses mit einem Darlehen von 250.000 EUR.

Die Stiftung unterstützen - Stifter werden

Eine Zustiftung dient dem langfristigen Ausbau der Stiftung. Sie bildet somit eine nachhaltige Möglichkeit, dem Rudersport Gutes zu tun. Zustiftungen sind für den Stifter gemäß § 10 b Absatz 1 und 1a Einkommensteuergesetz steuerlich absetzbar, denn die RaW-Stiftung ist gemeinnützig. Und: das gestiftete Geld bleibt dauerhaft erhalten, denn nur aus seinen Erträgen kann die Stiftung den Sport fördern.

Vorstand und Kontakt

Dem Vorstand der Stiftung gehören die RaW-Mitglieder Dr. Klaus Zehner (Vorsitzender), Tilmann Bolze (stv. Vorsitzender), Prof. Dr. Silke Hans, Guntram Schäfers, Martin Weis, Anne Kahnt, Anke Weispfenning und Linus Lichtschlag an.

Die Herbert Berthold Schwarz-Stiftung erreichen Sie über den Vorstand persönlich oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Stiftung!

 

Segelwetter-Info

Genaue Wettervorhersagen finden Sie auf der Seite des WassersportInformationsDienst Berlin.
Ab einer Windgeschwindigkeit von >29 km/h (Windstärke 5) sollte nicht mehr gerudert werden. Siehe Windstärke-Tabelle

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